N-RE

Richtlinie für Bau und Betrieb

Modul: Gleiskörper

Ausgabe

2.0.2

2007-06-02

Allgemein

Regeln:

  1. Alle Gleise müssen mit Radsätzen nach NEM 310 befahren werden können.
  2. Der lichte Raum nach NEM 102/103 ist freizuhalten.
  3. Im sichtbaren Bereich sind die Schienenprofile nicht höher als 1.4 mm (Code 55).
  4. Die Radien der Gleisbögen unterschreiten an keiner Stelle 0.457 m.
  5. Weichen dürfen nicht auf Spurkranzauflauf beruhen.

Empfehlungen:

  1. Im sichtbaren Bereich sind die Schienen möglichst nur 1.0 mm (Code 40) hoch.
  2. Die Bogenradien in Streckengleisen betragen mindestens 1.2 m.
  3. Die Radien in den durchgehenden Hauptgleisen der Bahnhöfe betragen mindestens 0.9 m.
  4. Alle 0.5 m wird eine Dehnfuge angebracht.

Große Radien und schlanke Weichen sehen nicht nur gut aus, sondern tragen auch zur Betriebssicherheit bei und mindern den Fahrwiderstand. Maßstäbliche Radien [und Weichen] scheitern freilich selbst in Baugröße N am Platzbedarf. Die folgende Tabelle lässt das erkennen.
VorbildradiusN-RadiusAnmerkung
73 m0.457 mIndustriell angebotener Zweiggleisradius
112 m0.7 mMindestradius auf Modellstrecken mit 25 mm Gleisabstand
145 m0.9 mKleinster Vorbildradius ohne Sondergenehmigung
190 m1.2 mZweiggleisradius der Vorbildweiche für 40 km/h
300 m1.9 mZweiggleisradius der Vorbildweiche für 50 km/h
5000 m31 mMindestradius auf ICE-Neubaustrecken
Es bedeutet also schon einen schmerzhaften Kompromiss, für Hauptgleise Radien von 0.9 m zuzulassen.

Maßstäblich hoch sind Schienen mit 1.0 mm (Code 40). Für Räder nach NEM 310 müssen sie ohne Kleineisen verlegt sein. Käufliches Gleismaterial dieser Art ermutigt bislang [noch] nicht. Bleibt Selbstbau (Schlüsseltechnik: Schienen auf Schwellen oder Schwellenroste aus Leiterplattenmaterial löten). Der bietet alle Freiheiten für Radien und Weichenformen, ist aber nicht jedermanns Sache.

Zum Glück verarbeitet wenigstens ein Hersteller Schienen mit 1.4 mm Höhe (Code 55), imitiert Kleineisen, verspricht [implizit] NEM-310-Eignung, baut leitende Herzstücke ohne Spurkranzauflauf ein und macht die Gleise durch eine Sonderform des Schienenprofils recht stabil. Wer engere Bögen hinnimmt (siehe Tabelle oben), erhält auch Bogenweichen. (Von den DKW und EKW dieses Programmes wird abgeraten.) Dabei leiden Aussehen und Betriebssicherheit – angepasste Geschwindigkeit vorausgesetzt – nur unterproportional, weil sich Geometrie von und Kinetik in Vorbild- und Modellweichen unterscheiden. Zur Beschaltung dieser Weichen siehe Modul: Elektrik (Weichen).

Es mag weitere Hersteller von geeignetem Gleismaterial geben. Jedenfalls besteht kein triftiger Grund, höhere Schienen zu verwenden, z.B. die gängigen Großserienprodukte mit 2.0 mm Höhe (Code 80). Nur in Schattenbahnhöfen kann solches Material verbaut werden.

Um Schäden durch Wärmedehnung oder Austrocknung zu vermeiden, sollte mindestens eine Dehnfuge je Modul im Gleis vorgesehen werden; sie darf aber nicht breiter als 0.5 mm sein.

Am Modulkopf

Regeln:

  1. Die Gleise treffen am Kopfstück rechtwinklig (in Auf- und Ansicht!) auf. Das lässt sich leicht mit einem Spiegel prüfen.
  2. Eine Überhöhung [der kurvenäußeren Schiene] ist nicht zulässig.
  3. Die Schienenenden sind so gut befestigt, dass sie weder beim Transport noch beim Aufbau beschädigt werden können.
  4. Die Schienen enden etwa 0.2 mm vor der Modulkante, damit sie dort sicher elektrisch getrennt und keiner Längskraft ausgesetzt sind.

Eine zuverlässige Befestigung der Schienen an den Modulenden ist erforderlich, um Transport- und Montageschäden zu vermeiden. Zum Beispiel können sie an der Modulkante auf abgesägte Messingschrauben o. ä. aufgelötet werden.