N-RE

Richtlinie für Bau und Betrieb

Betrieb: Schadfahrzeuge

Ausgabe

2.0

2006-09-20

Nicht funktionsfähige Fahrzeuge werden ausgeschlossen, um den Gesamtablauf nicht zu gefährden.

Schadhafte Triebfahrzeuge werden unmittelbar (idealerweise in einer Betriebsstelle – Kurzschlußgefahr!) vom Gleis genommen und manuell oder per Rangierfahrt durch ein neues Triebfahrzeug ersetzt. Schadhafte Wagen werden nach Möglichkeit bis zum nächsten Schattenbahnhof mitgeführt und dort vom Gleis genommen.

Das Schadfahrzeug wird mit einer Schadwagenkarte versehen, auf der die Art des Defektes, evtl. Lösungsvorschläge und die meldende Person (für Rückfragen) vermerkt sind. Danach werden sie inklusive Wagenkarte, FRED usw. an einem vorher vom Treffenplaner definierten Platz abgelegt; der Eigentümer wird so bald wie möglich verständigt (spätestens nach Fahrplanende).