N-RE

Richtlinie für Bau und Betrieb

Betrieb: Modulwartung

Ausgabe

2.0

2006-09-20

Module werden vom Besitzer auf- und abgebaut, elektrisch angeschlossen und auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Ebenfalls obliegt dem Besitzer die Gleisreinigung vor und während des Treffens.

Auf den Modulen ist nichts abzulegen. Für Handregler, Wagenkarten, Fahrpläne usw. sind entsprechende Ablagemöglichkeiten am oder unter dem Modul zu nutzen.

Bei Betriebsstörungen ist der Eigentümer zu verständigen; Eingriffe an fremden Modulen (Montage- und Lötarbeiten, Umbauten, Gleisreinigung) ohne Ermächtigung durch den Eigentümer haben zu unterbleiben!

Um die Einhaltung dieser Regeln zu erleichtern, sollen alle Module an beiden Längsseiten mit Namen und Eigentümer gekennzeichnet werden.